Unfallversicherung für Rettungsdienstler: Was du unbedingt beachten solltest
In diesem Artikel geht es um die Unfallversicherung für Rettungsdienstler. Viele Rettungsdienstkollegen haben eine Unfallversicherung – und das ist auch gut so! Leider gehört die Unfallversicherung jedoch nicht zu den (Versicherungs-)Verträgen, die regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Damit du als Notfallsanitäter, Rettungsassistent oder Rettungssanitäter bei einem Unfall im Dienst auch die Leistung erhältst, die du dir wünschst, solltest du den folgenden Tipp unbedingt beherzigen.
Kontrolliere unbedingt, ob dein Beruf in deinem Versicherungsschein richtig vermerkt ist!
Wenn du also NotSan bist, sollte im Versicherungsschein deiner Unfallversicherung „Beruf: Notfallsanitäter“ stehen. Bist du RS, solltest du in deinem Versicherungsschein die Angabe „Beruf: Rettungssanitäter“ finden.
Warum ist die richtige Berufsangabe so wichtig?
Die Versicherer berechnen den Beitrag einer Unfallversicherung anhand verschiedener Faktoren wie Alter, Beruf und Versicherungssumme. Je höher die Versicherungssumme ist, umso höher ist der Beitrag und je gefährlicher der Beruf ist, desto teurer ist der Vertrag. Logisch!
Im Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) steht alles, was wir zu dem Thema wissen müssen:
- Anzeigepflicht (§19 VVG): Hier steht drin, dass der Kunde dem Versicherer die Wahrheit sagen muss. Das bedeutet für dich, dass du dem Versicherer bei der Beantragung deiner Unfallversicherung deinen richtigen Beruf nennen musst.
- Gefahrerhöhung (§23 VVG): In diesem Paragraphen wird festgelegt, dass du dich beim Versicherer melden musst, wenn sich etwas Wesentliches bei dir ändert. Warst du also bisher zum Beispiel Schüler und arbeitest nun als RS, solltest du das deinem Unfallversicherer unbedingt melden.
- Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung (§26 VVG): Wenn du eine solche Gefahrerhöhung nicht meldest, muss der Versicherer (unter bestimmten Voraussetzungen) im Schadenfall keine Leistung erbringen.
Damit deine Unfallversicherung im Schadenfall auch sicher bezahlt, solltest du daher deinen Beruf richtig hinterlegt haben. So oder so ähnlich muss das dann aussehen:
Was ist in der Unfallversicherung zu beachten, wenn du als Aushilfe im Rettungsdienst arbeitest?
In Deutschland arbeiten je nach Rettungsdienstbereich unterschiedlich viele Aushilfen. So gibt es Kollegen, die nach ihrer Tätigkeit im Rettungsdienst in einen anderen Beruf wechseln oder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Völlig unabhängig davon, ob du nebenbei als RS, RA oder NotSan arbeitest und was deine aktuelle hauptsächliche Tätigkeit ist, solltest du dies deinem Unfallversicherer melden.
Je nach Versicherer und je nach deiner Tätigkeit gibt es dann verschiedene Möglichkeiten:
- Der Versicherer nimmt deine Tätigkeit im Rettungsdienst zur Kenntnis. Er bestätigt dir, dass für dich auch während deiner Dienste Versicherungsschutz besteht. Das ist häufig der Fall, wenn du auf 450 Euro-Basis tätig bist.
- Der Versicherer verlangt einen kleinen Mehrbeitrag dafür, dass du auch im Rahmen deiner Rettungsdienstarbeit versichert bist.
- Der Versicherer ändert deinen Beruf auf RS, RA oder NotSan ab. Dadurch kommst du in eine andere Berufsgruppe und musst einen ordentlichen Mehrbeitrag bezahlen.
Nicht nur im Rettungsdienst heißt es „Wer schreibt, der bleibt!“. Auch im Umgang mit Versicherern ist die schriftliche Dokumentation sehr wichtig. Bewahre daher unbedingt den Schriftverkehr mit deinem Versicherer auf und bitte um eine Bestätigung, dass deine Tätigkeit im Rettungsdienst mitversichert ist. So läuft im Schadenfall alles rund.
Eine solche Bestätigung kann zum Beispiel so aussehen:
Wenn du unsicher bist, ob dein Vertrag diese Anforderungen erfüllt, dann melde dich gerne bei uns. Wir wissen, welche Versicherer für Rettungsdienstler – ob hauptamtlich oder nebenberuflich – die besten Angebote haben!
Alle Infos zur Unfallversicherung für Rettungsdienstler findest du auf unserer Themenseite Unfallversicherung.